BRAUNSCHWEIGER WEG 1 - 7A
OSCHERSLEBEN (BODE)
Schadenmeldung - einfach und schnell
Um Schäden schnell und zuverlässig zu bearbeiten, bitten wir Sie,
SCHÄDEN AUSSCHLIEßLICH ÜBER DAS FOLGENDE FORMULAR ZU MELDEN.
So können wir alle Meldungen nachvollziehen, prüfen und zeitnah beheben.
Mündliche Meldungen, z. B. bei Begegnungen vor Ort oder per WhatsApp, können leider nicht berücksichtigt werden.
Fotos der Schäden können Sie einfach per WhatsApp oder Mai zusenden.
Notfälle
Wenn ein Schaden SOFORTIGES HANDELN ERFORDERT, z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall im Winter oder Stromausfall, rufen Sie bitte UNVERZÜGLICH TELEFONISCH AN an.
Reichen Sie die Schadenanmeldung anschließend ZUSÄTZLICH ÜBER DAS FORMULAR ein.
SANDRO KOCH
+49 (0)1522 52 39 588
WHATS APP
THOMAS KIPPE
+49 (0)1520 613 14 56
WHATS APP
Wenden Sie sich bitte bei den folgenden Notfall-Schäden an den Vermieter:
- einer oder einige Heizkörper in der Wohnung
- Schäden an der Wohnung
KLEINREPARATUREN innerhalb Ihrer Wohnung (z. B. defekte Türgriffe, Lichtschalter, Steckdosen oder Wasserhähne) werden in der Regel vom Mieter übernommen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
JOHANNA KARPA
+49 (0)176 40 24 72 44
WHATS APP
Wenden Sie sich bitte bei den folgenden Notfall-Schäden an den Hausmeister.
Sollten Sie die Verwaltung nicht erreichen, kontaktieren Sie bitte den Vermieter.
- Ausfall sämtlicher Heizkörper in der Wohnung
- Ausfall von Warmwasser
- Schäden am Dach
- Schäden an den Fenstern oder den Außenrollläden
- Außenanlagen und Garten
- Treppenhausreinigung
- Winterdienst
CHS Hausverwaltung
+49 (0)391 73 33 299
SANDRO KOCH
+49 (0)1522 52 39 588
WHATS APP
THOMAS KIPPE
+49 (0)1520 613 14 56
WHATS APP
Sollte ein gemeldeter Schaden als nicht vorhanden oder nicht reparaturbedürftig herausstellen, behalten wir uns vor, entstandene Prüf- oder Anfahrtskosten weiterzuberechnen, sofern der Mieter den Einsatz verursacht hat.
Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Mieters oder seiner Besucher entstanden sind, sind vom Mieter zu tragen. Die Kostenübernahme erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls.
